Nichts!

Tatsächlich erwarten Sie keine zusätzlichen verdeckten Nebenkosten. Sie zahlen immer nur das, was wir auch im Angebot vereinbart haben. Und sollte etwas, was im Angebot vereinbart war, nicht mehr erforderlich sein, dann wird es auch nicht abgerechnet.

Sie zahlen nur die Leistung, die Sie wirklich bekommen haben.

Ein Beispiel: Im Angebot sind zwei begleitete Besichtigungstouren vereinbart worden, nach der ersten Besichtigungstour ist aber schon eine Wohnung gefunden worden. Dann wird die zweite selbstverständlich nicht abgerechnet.
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