Nichts!
Tatsächlich erwarten Sie keine zusätzlichen verdeckten
Nebenkosten. Sie zahlen immer nur das, was wir auch im Angebot vereinbart
haben. Und sollte etwas, was im Angebot vereinbart war, nicht mehr
erforderlich sein, dann wird es auch nicht abgerechnet.
Sie zahlen nur die Leistung, die Sie wirklich bekommen haben.
Ein Beispiel: Im Angebot sind zwei begleitete Besichtigungstouren
vereinbart worden, nach der ersten Besichtigungstour ist aber schon
eine Wohnung gefunden worden. Dann wird die zweite selbstverständlich
nicht abgerechnet.
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